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Dabei muß es sich nicht immer gleich um Behandlungsfehler handeln. Manchmal ist Ihnen einfach die Abrechnung eines Arztes oder eines Heilpraktikers unklar oder Ihre Krankenversicherung bezweifelt die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung und verweigert die Kostenübernahme. Ich vertrete ausschließlich Patienten.
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Sie können also sicher gehen, daß ich nicht morgen
die betroffene Klinik oder den Arzt vertrete.
Die Mandatsübernahme erfolgt bundesweit.
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Rechtsanwältin
Sabine Vollrath
Hedenholz 62
24113 Kiel

Fon 0431. 640 93 34
Fax 0431. 640 93 35
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